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Pfand 1. Januar 2022

18. Januar 2022

Das gesetzliche Saftpfand für Kunststoff-Einwegflaschen wird auf Säfte und Nektare ausgeweitet. Das Pfand wird ab dem 1. Januar 2022 auf alle Einwegflaschen aus Kunststoff mit bis zu drei Litern Inhalt erhoben. Die Pfandpflicht auf Saft und Nektar ist ein längst überfälliger Schritt auf dem Weg zu geschlossenen Kreisläufen und nachhaltigeren Verpackungslösungen

Wir setzen uns als Unternehmen mit unseren Partnern aktiv für Nachhaltigkeit ein!

Mit Pfand-Hinweisen auf den Flaschen-Etiketten informiert Eckes-Granini seine Konsumenten über die nachhaltige Neuigkeit und die Schrittweise Integration der PET-Gebinde in das gelernte Pfandsystem.

Vom 3. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022 gilt eine „Übergangsfrist“, die bepfandete und unbepfandete Produkte nebeneinander erlaubt. Das bekannte DPG-Symbol auf dem Etikett hilft, den“Die Ausweitung der Pfandpflicht macht das Pfand für alle Verbraucherinnen und Verbraucher besser verständlich. Denn zukünftig heißt es einfach: Auf alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff und Getränkedosen sind 25 Cent Pfand zu zahlen, unabhängig vom Inhalt.” Svenja Schulze, Ex-Bundesumweltministerin

Ausgenommen von der Regelung sind weiterhin Getränkekartons beispielweise von Herstellern wie Tetra Pak, denn diese Verpackungen gelten als umweltfreundlich. Ihre Recyclingfähigkeit wird auf 90 Prozent beziffert.

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